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| Qualitätsmanagement Die Qualitätsprüfung des MDK nach §80 SGB XI |
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Mit der Verabschiedung des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes (PQsG) hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er der Qualität pflegerischer Leistungen einen hohen Stellenwert einräumt. Aus Sicht des Gesetzgebers ist die externe Qualitätssicherung insbesondere durch Qualitätsprüfungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen für alle ambulanten Pflegeeinrichtungen, teilstationäre Einrichtungen, die Kurzpflege und vollstationäre Pflege notwendig. Hier im Vorfeld durch Prüfungssimulationen Sicherheit zu schaffen, hat mehrere Vorteile. Auf der einen Seite können Mängel, die eine reale Prüfung ergeben würden, rechtzeitig erkannt und behoben werden. Nach innen lässt sich die Simulation als Impulsgeber in das interne Qualitätsmanagement nutzen. Den Mitarbeitern wird klar, worauf es ankommt und wo es auch wirklich Sinn macht, sich mit Qualitätsfragen zu beschäftigen und Verbesserungen umzusetzen.
Nach Außen hat der MDK-Check ebenfalls eine positive Wirkung. Den Kunden und Kostenträgern gegenüber machen Sie deutlich, das Sie die Anforderungen ernst nehmen und die Ergebnisse des Check up entsprechend nutzen.
In einem kostenlosen Vorgespräch klären wir ab, welche Vorgehensweise mit welchem Umfang sinnvoll ist. Die eigentliche Prüfung findet als Workshop statt. Hier bieten wir mehrere Varianten an, abhängig von der Größe und Zahl der beteiligten Einrichtungen.
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